Abschläge & Rechnung aus einem Angebot erstellen

Aus einem gespeicherten Angebot erstellst du Anzahlungs-, Abschlags- und Schlussrechnungen mit wenigen Klicks. Dieser Artikel zeigt, wo du die Optionen im Angebot findest. Welcher Weg für dich passt, erklärt Anzahlung, Abschlag & Schlussrechnung – die Abrechnungswege.

So startest du

  1. Öffne das Angebot und speichere es, falls noch nicht geschehen.
  2. Klicke im Bereich Status auf Nächster Schritt.
  3. Wähle die gewünschte Option (siehe unten).

Die gleichen Optionen findest du auch unter Aktionen im Abschnitt Rechnung bzw. in der Angebotsliste im Aktionsmenü (⋮).

Welche Optionen du siehst

Noch keine Rechnung zum Angebot:

  • Unter Abschlagsrechnung erstellen: 1. Abschlag (pauschal) oder 1. Abschlag (kumulativ)
  • Unter Oder direkt: Rechnung erstellen

Anzahlung im Angebot hinterlegt: Hast du unter Weitere Einstellungen → Zahlung → Anzahlungsrechnung eine Anzahlung in % gewählt, siehst du zuerst nur Anzahlungsrechnung erstellen. Danach geht es mit Schlussrechnung erstellen weiter.

Pauschale Abschläge gestartet: 2. Abschlag (pauschal) erstellen (usw.) oder Schlussrechnung erstellen.

Kumulative Abschläge gestartet: 2. Abschlag (kumulativ) erstellen (usw.) oder Schlussrechnung erstellen.

Was wird übernommen?

  • Pauschaler Abschlag: Du gibst einen Pauschalbetrag und optional einen Beschreibungstext ein – es werden keine Positionen übernommen.
  • Kumulativer Abschlag und Schlussrechnung (nach kumulativen Abschlägen): Du entscheidest zwischen Positionen aus Angebot übernehmen (und wählst die Positionen aus) oder Leere Rechnung erstellen.

Teilrechnung für einen Abschnitt

Im Kopf eines Abschnitts unter Leistungen findest du bei gespeicherten Angeboten das Symbol Teilrechnung erstellen. Damit rechnest du genau diesen Abschnitt ab.

Wann ist kein nächster Schritt möglich?

  • Das Angebot ist noch nicht gespeichert („Angebot zuerst speichern“).
  • Das Angebot ist Abgebrochen.
  • Es gibt noch offene Rechnungsentwürfe zu Abschlägen – schließe diese zuerst ab.
  • Die (Schluss-)Rechnung ist bereits erstellt.

Hinweis: Sobald ein pauschaler oder kumulativer Abschlag existiert, kannst du das Angebot nicht mehr bearbeiten.

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